Zustiftung/Spenden

Zustiftungen und Spenden

Die INTERPLAST-Stiftung lebt von Ihren Zustiftungen und Spenden!

Sie helfen uns durch eine Zustiftung das Grundvermögen der Stiftung zu erhöhen, aus dessen Erlösen wir unsere Projekte längerfristig finanzieren können. Mit einer Spende unterstützen Sie unsere aktuellen gemeinnützigen Aktivitäten. Herzlichen Dank!


Wollen Sie ein Projekt gezielt unterstützt, geben Sie dies bei der Überweisung mit an!

Zum Beispiel: Burma, Nepal, Brasilien, Indien, Bolivien, Tansania oder Malawi-Projekt

Bitte unbedingt Name und Adresse angeben damit eine steuerlich abzugsfähige Zuwendungs-Bescheinigung ausgestellt werden kann!


Kontoführung: Camilla Völpel

Ansprechpartner: Dr. André Borsche 
borsche@interplast-germany.de

Steuerliche Abzugsfähigkeit

Die neue steuerliche Abzugsfähigkeit einer
Zustiftung ist weiter gefasst als bei einer Spende:

- bis 1.000.000 € / Jahr als
Zustiftung
- bis 20 % des Einkommens als
Spende
- unbegrenzt bei Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung


 Konto der INTERPLAST-Stiftung

 Bank für Sozialwirschaft Mainz

 IBAN: DE 06 5502 0500 0008 6160 00

 BIC: BFSWDE33MNZ

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