Sie helfen uns durch eine Zustiftung das Grundvermögen der Stiftung zu erhöhen, aus dessen Erlösen wir unsere Projekte längerfristig finanzieren können. Mit einer Spende unterstützen Sie unsere aktuellen gemeinnützigen Aktivitäten. Herzlichen Dank!
Wollen Sie ein Projekt gezielt unterstützt, geben Sie dies bei der Überweisung mit an!
Zum Beispiel: Burma, Nepal, Brasilien, Indien, Bolivien, Tansania oder Malawi-Projekt
Bitte unbedingt Name und Adresse angeben damit eine steuerlich abzugsfähige Zuwendungs-Bescheinigung ausgestellt werden kann!
Kontoführung: Camilla Völpel sekretariat@interplast-germany.info
Ansprechpartner: Dr. André Borsche borsche@interplast-germany.de
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Die neue steuerliche Abzugsfähigkeit einer Zustiftung ist weiter gefasst als bei einer Spende:
- bis 1.000.000 € / Jahr Zustiftung
- bis 20 % des Einkommens als Zuwendung (Spende) für eine Stiftung
- unbegrenzt bei Erbschaft , Vermächtnis oder Schenkung